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->Neues zu Ernährung Gesundheitsmesse in Köln am 26.9.09
30.9.2009Am Samstag den 26.09.2009 fand erstmals im Einkaufszentrum Hürth-Park
(7 km vor den Toren Kölns) eine Gesundsheitsmesse statt, an der sich u.a rund 30 Selbsthilfegruppen beteiligten.Die Veranstaltung wurde organisiert vom Paritätischen Wohlfahrtsverband mit Unterstützung des Landrats Stump.
Regina Brünnemann war dort mit einen Stand zum Thema Schilddrüse und Jod vertreten. Es kamen ca. 30 Interessierte und von der Jodproblematik Betroffene. Eingabe an Verbraucherschutzministerin Aigner 8.9.2009In dem Weblog http://jod-info.blog.de von Frank Rösner geht es um das Problem der Jodierung der Lebensmittel in Deutschland. Besucher können sich mit Kommentaren beteiligen.
Zu der am 8. Juli in Garmisch-Partenkirchen stattgefundenen Podiumsdiskussion der FDP findet sich dort eine ausführliche -> Bildberichterstattung.Das Anschreiben an Verbraucherschutzministerin Aigner, in dem ein Logo "Ohne künstliche
Jodzusätze" gefordert wurde, wurde leider mit den altbekannten Argumenten abgetan. Frau Aigner führt in ihrer Antwort auf, das, "unter Berücksichtigung neuerer wissenschaftlicher Studien und Daten das
BfR (Bundesamt für Risikobewertung) darin zu dem Ergebnis kommt, dass sich weder durch die Verwendung von Jodsalz noch durch den Verzehr jodhaltiger tierischer Lebensmittel das Risiko erhöht, dass sich eine bestehende
Schilddrüsenerkrankung verschlimmert oder irgendwelche Folgeerkrankungen ausgelöst würden. Auch andere nationale und internationale Institutionen vertreten zur Frage der Jodprophylaxe diese Auffassung."
Sie verweist weiter auf Frau Merkel, die zuvor auf eine Anfrage ausgeführt hatte, dass die hiesige Jodierung durch einen Jodmangel begründet sei und die Regierung sozusagen verpflichtet ist, etwas dagegen zu unternehmen.
Im Rahmen ihrer verfassungsmäßigen Verpflichtung zur Unterrichtung der Öffentlichkeit hat die Landesregierung in Baden-Württemberg bereits im Jahr 2002 einen Jahresbericht zur Kinderernährung
herausgegeben, der die Kritikpunkte an der Theorie und Umsetzung der Iodmangelprophylaxe gut und treffend zusammenfasst: -> kinderernaehrungsbericht-bawue2002.pdf
Seite 86-92Dort ist u.a. zu lesen: "Der Arbeitskreis Jodmangel geht davon aus, dass praktisch alle Schilddrüsenver- größerungen
in der Bundesrepublik durch Jodmangel bedingt sind. Diese Annahme wird allerdings weder durch die medizinische Literatur noch durch aktuelle Forschungsergebnisse gestützt."
Weiter wird ausgeführt, dass es eine Unmenge von bekanntermaßen ->
kropferzeugenden Substanzen gibt, die für diese Kröpfe heutzutage in erster Linie verantwortlich sind.Kontrovers
diskutiert werden außerdem verschiedenste Aspekte rund um die Jodprophylaxe bei Kindern. Während sich z. B. der Arbeitskreis Jodmangel sicher ist, dass die klinisch manifestierte Schilddrüsenunterfunktion bei
neugeborenen Kindern (Prvalenz: 1 von 3.000 Neugeborenen) auf Jodmangel während der Schwangerschaft zurückzuführen ist und durch Jodprophylaxemaßnahmen in der Schwangerschaft verhindert werden kann, diskutiert man an
anderer Stelle, dass Ungeborene gerade unter einer zu hohen Jodzufuhr der Mutter mit einer Schilddrüsenunterfunktion reagieren (15. Wiesbadener Schildrsengesprch, 1997). Schade, dass Frau Aigner, bzw.
der zuständige Referent, nicht die Zeit gefunden haben, eine der neueren Studien, auf die sich das BfR beruft, namentlich zu benennen. Im Zusammenhang mit der Rolle des BfR wurden bereits zuvor -> Strafanzeigen gegen Professor Dr.
Rolf Großklaus vom Bundesinstitut für Risikobewertung eingereicht. Die ->rechtliche Einordnung
und die daraus resultierende Verpflichtung der Regierung, eine gesundheitspolitischen Zwangsmaßnahme wie die Jodierung der Nahrungsmittel zu unterlassen
ist bereits ausführlich von Konrad Ullrich beleuchtet worden. Offener Brief an die
Gesundheitsministerin Ulla Schmidt zur Problematik der Lebensmitteljodierung
17.6.2008In einem offenen Brief wurde die
Gesundheitsministerin auf die Jodproblematik aufmerksam gemacht. Der Brief wurde am 2. Juni in Aachen im Büro von Frau Ulla Schmitd abgeben. Ebenfalls wurde er als Leserbrief an die dortige regionale Zeitung geschickt.
Der Brief wurde 540 mal unterzeichnet. Bisher ist leider keine Reaktion erfolgt. http://jodforum.890m.com/wiki/index.php/Offener_Brief_an_Ulla_Schmidt
Jodflyer der Aufklärungsinitiative Jod
Im Rahmen des HT-MB Forums (www.ht-mb.de) hat sich eine Gruppe zusammengetan um die Aufklärungsarbeit in Sachen Jod voranzutreiben. Viele Mitglieder meldeten sich freiwillig, ob als ehrenamtliche Aktivisten, die Ihre
rethorischen Künste walten lassen um unsere ->Flyer
an möglichst vielen Orten in die Auslage zu bringen, als Organisationstalente & Lektoren hinter den Kulissen oder / und als Financiers die dafür gesorgt haben, dass binnen kurzer Zeit das Geld für ein professionelles Layout und den Druck von 10.000 qualitativ-hochwertigen Flyern zusammen war.
An dieser Stelle ein herzliches Dankeschön für diese tolle Aktion. Israel jodiert das Tierfutter
Nach leidvoller Erfahrung von Betroffenen und Aussagen von heimischen Israelis wird das Tierfutter in Israel inzwischen auch
jodiert. Das dies nicht koscher ist, scheint dort niemanden zu stören.
Petition für eine generelle Deklarationspflicht von Jod Im Deutschen Bundestag wurde eine Online-Petition
für eine generelle Deklarationspflicht für den Zusatz von Jod in Nahrungsmitteln von Sabine Kehling eingereicht.Die Mitzeichnung dieser Petition lief am 13. Juni 2006 ab. 2900 Personen haben die Petition gezeichnet.
Der Bundestag hat in seiner Sitzung vom 8.3.2007 mit Bescheid vom 16.5.07 beschlossen, die Petition dem Europäischen Parlament zuzuleiten (Registernr. 277/2007). Der dortige Petitionsausschuss wird sich zunächst über
die Zulässigkeit äußern, d.h. ob die Petition den Tätigkeitsbereich der Europäische Union betrifft. Im Falle einer inhaltlichen Prüfung findet diese in einer öffentlichen Sitzung gemäß den Bestimmungen der
Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments statt.
Zwischenbericht zum Rundbrief von 2005 von Konrad Ullrich März 2006 Konrad Ullrich berichtet über die Aktivitäten, denen er sich im Auftrage
der SHG (Deutsche Selbsthilfegruppe der Jodallergiker, Morbus Basedow- und Hyperthyreosekranken) seit längerer Zeit widmet. Seitdem ergab sich das meiste direkt oder indirekt über Zwischenstationen aus dem Rundbrief vom
20.1.2005. Der heutige Bericht ist deshalb zugleich eine Information über die (verhältnismäßig geringen) Resonanzen und Reaktionen auf den Rundbrief (s.u.), der an über 160 Adressaten versandt wurde.
Eine bemerkenswerte Passage aus seinem Zwischenbericht lautet: Diese "Lesart" (behördlicher Stellen des Art. 2. Abs. 2 GG ) kann in folgendem, wörtlich zitierten Satz zusammengefasst werden, der
praktisch auch die Rechtsauffassung des Verbraucherschutzministeriums wiedergibt:
"Mit der Zulassung der Beifügung von jodiertem Speisesalz kommt der Staat daher seiner aus Art. 2 Abs. 2 resultierenden Pflicht nach, Leben und Gesundheit seiner Bürger zu schützen."
Diese Interpretation ist grob fehlerhaft, die korrekte wurde dem Innenministerium mitgeteilt. Vorangestellt sei hier allerdings zunächst ein kurzer Auszug aus einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 9.
Februar 1998 - 1 BVR 2234/97 :
"Die Grundrechte erschöpfen sich nicht in ihrer Bedeutung als Abwehrrecht gegen staatliche Eingriffe in den grundrechtlich geschützten Bereich. Sie enthalten auch eine objektive Wertordnung, aus der sich
eine Pflicht der öffentlichen Gewalt ergeben kann, die Grundrechtsträger auch gegen Beeinträchtigungen der geschützten Rechtsgüter durch Dritte in Schutz zu nehmen."
Danach glaubt man beim Staat zu Unrecht, Leben und körperliche Unversehrtheit seiner Bürger etwa durch selbst inszenierte Massenmedikationen oder Ähnlichem "schützen" zu sollen, vielmehr hat er
allein geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen, mit denen er Beeinträchtigungen für Leben und körperlicher Unversehrtheit seiner Bürger durch Eingriffe Dritter
verhindern kann. Der Art.2 Abs.2 GG ist also keine Ermächtigung für den Staat, eigenmächtig festzulegen, wie für den Einzelnen die medizinischen Methoden zur Erhaltung seiner körperlichen Unversehrtheit auszusehen haben. Artikel 2 (2) GG ist vielmehr ein
Freiheitsrecht, das dem Einzelnen zusteht.
Es soll die Integrität seiner Person in deren gegebenem Zustand vor Beeinträchtigungen durch Dritte, vor allem aber auch vor staatlichen (behördlichen) Eingriffen schützen, wie es sie in unserer jüngeren Geschichte zuhauf gegeben hat. Daher soll und kann der Einzelne auch in freier Entscheidung selbst darüber befinden, ob und inwieweit er das vom Staat zum allgemeinen Schutz organisierte Gesundheitswesen in Anspruch nehmen und seine körperliche Unversehrtheit durch individuelle ärztliche Beratung, Behandlung etwaiger Erkrankungen oder durch vorbeugende Maßnahmen schützen will. Heileingriffe, zu denen auch
präventive Medikationen, also auch das als harmlose "Jodversorgung" getarnte Verabreichen von Jod zur Abwendung möglicher Jodmangel-Erkrankungen zählen, sind nach dem Kommentar zum GG von Maunz/Dürig
(früher und /Herzog) im Regelfall nur zulässig, wenn der Betroffene nach wahrheitsgemäßer Aufklärung seine Einwilligung dazu erteilt hat (ausgenommen beispielsweise Impfungen beim Ausbruch ansteckender Seuchen). Auf
eine Kurzformel gebracht: Kein medizinischer Eingriff ohne Einwilligung des Betroffenen oder gar gegen seinen Willen. Dazu der Kommentar wörtlich:
"Dabei ist gar nicht zu bezweifeln, daß durch dieses Erfordernis der Einwilligung auch Heileingriffe aus ganz unvernünftigen Gründen (übertriebene Angst ... ) unterbleiben müssen.
Aber wie jedes Freiheitsrecht enthält auch das Recht auf körperliche Unversehrtheit das Recht auf objektiv falsche Entscheidungen. ..."
->Kompletter Zwischenbericht März 2006 Auch die Bundestagsfraktion der G.r.ü.n.e.n. sowie Frau Bärbel Höhn in Ihrer Eigenschaft als Vorsitzende des Bundestagsausschusses für
Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft haben den Rundbrief erhalten, ohne darauf zu reagieren. Ich selber habe ähnliche (nämlich keine) bzw. recht dümmliche Antworten von den G.r.ü.n.e.n. erhalten (siehe
die Antwort von Frau Cornelia Behm). Mir liegen noch die markigen Worte von Frau Höhn in den Ohren, anläßlich des Umstandes, dass einige auf Rügen an der Vogelgrippe verendete Schwäne nicht unverzüglich vom
brüchigen Eis beseitigt wurden. Dazu sollte man wissen, dass seit dem Jahr 2003 weltweit 93 Menschen an der Vogelgrippe gestorben sind, und das, obwohl die Tierbestände in Asien schon zum großen Teil durchseucht
sind. Das macht auf die Gesamtbevölkerung von Deutschland umgerechnet ca. 0,04 Tote pro Jahr. Es sterben aber an der ganz normalen Grippe schon schätzungsweise 8.000 - 10.000 Menschen pro Jahr in Deutschland, ohne
dass jemand darum großes Aufhebens machen würde. Wahrscheinlich sind mehr Menschen an dem durch die ausgelöste Hysterie angestiegenem Verbrauch (natürlich auch jodhaltiger) Desinfektionsmittel gestorben, als es an der
Vogelgrippe jemals werden. Zudem wird das geplante Verbot der tierquälierischen Käfighaltung gekippt und die Haltung freilaufender Hühner wahrscheinlich verboten. Mir ist schleierhaft, was das noch mit Tier- oder
Verbraucherschutz zu tun haben soll. Es ist daher schon rührend, wie sehr sich die G.r.ü.n.e.n. und Frau Höhn diesen durch die Vogelgrippe eventuell verursachten 0,04 Toten/Jahr widmen. Angesichts
zehntausender Menschen, die anzunehmen- derweise an der hiesigen Zwangjodierung bereits gestorben sind und den Millionen, die erkrankt sind, kann ich dies eigentlich nur als Verhöhnung der berechtigten
Gesundheitsinteressen der hiesigen Verbraucher werten. Aber wahrscheinlich haben die G.r.ü.n.e.n genug damit zu tun, ihren ehemaligen Studienkumpanen die Aufträge für (in ihrer ökologischen Wirksamkeit eher
zweifehafte) Windkraft- und Solarprojekte zuzu- schanzen oder sich wie Herr Schröder einen lukrativen Job in der Privatwirtschaft zu sichern. EU-Verordnung zur Änderung der Tierfuttermitteljodierung
Die Kommision der Europäischen Gemeinschaft hat in der für alle Mitgliedsstaaten verbindlichen Verordnung Nr. 1459/2005
vom 29.9.2006 die Höchstgehalte von Jod in Tierfuttermitteln neu festgesetzt. Es gilt eine Übergangsfrist von 12 Monaten, in der Restbestände an Futtermitteln aufgebraucht werden können.
Es gelten folgende Höchstwerte:
| |
Höchstgehalt insgesamt |
Zusatzstoff |
Milchkühe |
5 |
Kalziumjodat, wasserfrei |
Legehennen |
5 |
Kalziumjodat, wasserfrei |
Fische |
20 |
Natriumjodid |
Equiden (Pferde) |
4 |
Kalziumjodat |
Schweine und andere |
10 |
Kaliumjodid |
Die wesentliche Änderung besteht darin, dass die Höchstwerte für Milchkühe von 10 mg/kg auf 5 mg/kg
Alleinfuttermittel halbiert wurden. Diese 5 mg/kg liegen aber immer noch ca. 10-fach über dem tatsächlichen Bedarf der Tiere. Bei den übrigen Tierarten hat sich leider nichts geändert.
Trotzdem ist dies ein erster wichtiger Schritt in die richtige Richtung, zumal Milch, Milchprodukte sowie Milchpulver (z.B. in Süssigkeiten) einen hohen Anteil am Verbrauch tierischer Nahrungsmittel einneh-
men, und somit die Gesamtbelastung deutscher Nahrungsmittel deutlich zurückgehen wird. Dies wird tausenden Bürgern dieses Landes die Gesundheit und das Leben retten.
Unbeachtet dessen, hat sich für die bisher Betroffenen nicht viel geändert, da das Tierfutter für Schlacht- vieh wie Rindern und Schweinen sowie Legehennen genauso hoch jodiert wird wie zuvor, auch weiterhin
Jodsalz in Kantinen oder Restaurants verwendet wird und Milch und Milchprodukte auch zukünftig unnatürlich hohe Jodgehalte haben werden.
Wichtig ist jedoch auch, dass unter Punkt 5 der Verordnung nun endlich "amtlich" zugegeben wird, dass, "Modellrechnungen nach dem Worst-Case-Szenario, die auf den derzeitig zugelassenen Jod-Höchst-
gehalten in Futtermittel beruhen, an Milch und Eiern darauf schliessen lassen, dass die Obergrenze für Erwachsene und Jugendliche möglicherweise überschritten wird". Weiter unter 6. "Daher muss der
Höchstgehalt von Jod-I in Futtermitteln ... abgesenkt werden, um das Risiko schädlicher Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit zu verringern". Es wird also immerhin eingestanden, dass es ein Risiko
gibt und dass die hiesigen Jodgehalte gesundheitschädliche Auswikungen haben können. Das genannte "Worst-Case-Szenario" ist für viele leider trauriger Alltag. Neues Gesetz zur Jodsalzverwendung in Italien
Am 9. März 2005 hat das italienische Unterhaus ein Gesetz zur Jodprophylaxe abgesegnet. Es tritt (bzw. trat) 9 Monate nach seiner offiziellen Verkündung in Kraft. In diesem wird die generelle Verwendung
von Jodsalz im Verkauf für Haushalte sowie in Gastronomie und Kantinen festgelegt. Nicht jodiertes Salz soll es nur noch auf ausdrückliche Nachfrage im Handel zu kaufen geben, muss aber immer auch
alternativ zu Jodsalz verfügbar sein. Gleichzeitig wurde die Jodsalzverwendung in der Lebensmittelindustrie legalisiert. Bisher war diese nicht
zulässig. Es muss also damit gerechnet werden, dass mit Jodsalz hergestellte Produkte nach Deutschland exportiert werden. Es soll ein spezielles Logo geben, das auf Jodsalzverpackungen und
Produkten, die mit Jodsalz hergestellt wurden, angedruckt werden soll. Ich habe bei den Produkten 'lamilanese' und 'Cordon bleu' der Firma AIA jedoch die schlechte
Erfahrung gemacht, dass dort Jodsalz verwendet wird, ohne dass dies deklariert ist. Bei der recht laxen Einstellung der Italinier zu Recht und Gesetz ist anzunehmen, dass dies auch bei anderen Produkten vorkommen kann.
Eine Tierfutterjodierung ist nicht vorgesehen. Roh-Produkte wie Eier, Fleisch oder Joghurt sind daher nach wie vor unbelastet (d.h. enthalten nur die natürlich hohen italienischen Jodgehalte). Siehe ->
IDD Newsletter. Petition zur Jodprophylaxe an den Bayerischen Landtag
Auf Grundlage der Diplomarbeit „Ausgewählte Supplemente in Lebensmitteln, insbesondere Iod, Fluor
und Folat" an der Fachhochschule Niederrhein, Fachbereich Oecotrophologie (15.06.2004) hat sich Frau Dipl. oec. troph. Claudia Arnold umfassend mit der Jodproblematik auseinandergesetzt. Ihre „Kernthesen
zu Iod" und die daraus resultierenden „Forderungen" haben in der Fachwelt große Resonanz gefunden und sollten daher als Diskussionsgrundlage dienen. Norbert Nehring hat einen 10-Punkte-Katalog, der auf persönlichen Erfahrungen und Beobachtungen basiert, hinzugefügt. Unterstützen Sie seine Petition unter http://www.vininehring.com/Pers__Anliegen/Petition/Pet-Unterstutzung/pet-unterstutzung.html Zwischenbericht von Konrad Ullrich zu Aktivitäten der SHG 1. über das in Sachen "Jodprophylaxe" bei der Staatsanwaltschaft Berlin vergeblich "angestoßene"
Ermittlungsverfahren gegen Prof. Dr. Rolf Großklaus und andere, 2. über die erfolglose Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft Berlin und
3. über die ebenso ergebnislos bei der Berliner Senatsverwaltung eingelegte Dienstaufsichtsbe- schwerde.
Obwohl alle drei Einstellungs-Entscheidungen jede schlüssige Begründung vermissen ließen, wurde dennoch nach kurzer Überlegung die Sache nicht weiter verfolgt. Unser eigentliches Ziel ist nicht die
Bestrafung irgendwelcher Leute, sondern die Umstellung einer verfassungswidrigen, nicht selten gesundheitliche Schädigungen auslösenden "generellen Jodprophylaxe" auf eine indikationsgesteuerte
"Einzelfallprophylaxe". Es galt also, an den Urhebern und Verfechtern dieser nur kümmerlich getarnten generellen Zwangsmedikation "dranzubleiben" und sich nicht mit Strafverfolgungsbehörden
herumzuschlagen, die eine Unterstützung unseres Anliegens verweigerten. Nach dem Gerangel mit den Berliner Justizbehörden, das mit einem scharfen und sarkastischen Brief an
einen gewissen Herrn Klöpperpieper von der Berliner Senatsverwaltung für Justiz zu Ende ging, kam der eigentliche Motor der generellen "Jodprophylaxe" an die Reihe, nämlich das "Bundesinstitut für Risiko-
bewertung" (BfR). Vorläufer dieses erst 2002 geschaffenen und dem Ministerium für Verbraucher- schutz, Ernährung und Landwirtschaft (Renate Künast) zugeordneten Instituts waren seit 1994 das
Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin (BgVV) und vor 1994 das Bundesgesundheitsamt (BGA). Der Präsident des BfR, Herr Prof. Dr. Dr. Andreas Hensel, erhielt am 20.
11. 2004 ein achtzehn-seitiges Schreiben, in dem ihm in Sachen "Jodprophylaxe" das verfassungs- und strafrechtswidrige Vorgehen und Verhalten des von ihm geleiteten Instituts detailliert dargelegt und er um
Abstellung gebeten wurde. Der einzige entscheidende Satz in seinem nur wenige Zeilen umfassenden Antwortschreiben vom 29. 11. 2004 lautet: "Entgegen Ihrer Auffassung kann das BfR in der Förderung der
Nachhaltigkeit der Jodprophylaxe in Deutschland keine Verletzung des Grundrechts Artikel 2 (2) GG erkennen." Meine kurze Antwort darauf : "Wenn Sie auf meine ausführlichen rechtlichen Darlegungen zu
den Verantwortlichkeiten des BfR in Sachen "Jodprophylaxe" nur zu bemerken haben, dass das BfR keine Verletzung des Grundrechts Artikel 2 (2) GG erkennen kann, und Sie zu der ebenfalls von mir
vorgetragenen strafrechtlichen Seite jede Äußerung vermeiden, kann ich - will ich nicht dem BfR eine absichtliche Umgehung rechtlicher Barrieren unterstellen - nur noch davon ausgehen, dass das
Erkenntnisdefizit des BfR in Bezug auf die auch für die eigenen öffentlichen Aufgaben geltenden rechtlichen Grenzen beachtlich sein dürfte." Weiter habe ich Herrn Prof. Dr. Dr. Hensel dringend
empfohlen, nur noch Beratungsempfehlungen und Stellungnahmen herauszugeben, die vorher verfassungs- und strafrechtlich geprüft worden sind.
Wer Interesse hat, das Schreiben vom 20. 11. 2004 an das BfR zu lesen, der findet es unter http://www.ulirast.homepage.t-online.de/jodprophylaxe.htm mit einem Klick in den Vorbemerkungen auf: "BfR-Brief".Nach gründlicher Vorbereitung und Absprache zwischen der Sprecherin der SHG, Frau Dagmar
Braunschweig-Pauli, und weiteren aktiven Mitstreitern in der SHG startete im Januar dieses Jahres eine "Rundbriefaktion 2005"
. Über 160 Adressaten erhielten einen zweiseitigen Brief mit zwei Anlagen, und zwar erstens mit einem Adressatenverzeichnis und zweitens mit "Anmerkungen" zu der neusten
"aktualisierten" Stellungnahme des BfR vom 1.6.2004. Der Rundbrief endet mit dem provokanten Satz: "Wir wollen noch immer nicht glauben, dass bei uns staatliche Stellen mit Straftaten verknüpfte
Grundrechtsverletzungen begehen dürfen, und alle schauen weg." (Rundbrief und Anlagen finden Sie auf der Website von Frau Dagmar Braunschweig-Pauli http://www.jod-kritik.de unter "Was gibt es Neues" oder auf der Webseite von Frau Leni Reuters http://www.hl-reuters.de/jod
unter "Aktuelles".) Strafanzeigen gegen Verantwortliche der Zwangsjodierung
Viele Mitglieder der Selbsthilfegruppe haben Strafanzeige gegen Professor Dr. Rolf Großklaus vom
Bundesinstitut für Risikobewertung gestellt. Er hätte unter anderem die gesetzliche Pflicht gehabt, "die Öffentlichkeit auf seinem Tätigkeitsgebiet über Risiken gesundheitlicher Art zu unterrichten". Diese
Unterrichtung hätte selbstverständlich wahrheitsgemäß sein müssen. Ihm wird vorgeworfen, dass er nicht nur Produzenten und Konsumenten nicht darüber unterrichtet hat, dass mit dem Konsum jodierter
Lebensmittel gesundheitliche Gefahren verbunden sind, sondern habe darüber hinaus Produzenten und Verbrauchern vorgetäuscht bzw. vortäuschen lassen, dass solche Gefahren selbst bei bereits
Schilddrüsenkranken nicht bestehen.Die Strafanzeigen bei der Generalstaatsanwaltschaft in Berlin gegen die Hauptverantwortlichen der Zwangsjodierung wurden abgewiesen mit dem
Argument:"Mit Recht hat die Staatsanwaltschaft darauf abgestellt, dass eine gesundheitsschädigende Wirkung einer Anreicherung von Lebensmitteln mit Jod
nicht mit einer derartigen Sicherheit feststellbar ist, dass man den dafür Verantwortlichen einen strafrechtlich erheblichen Vorwurf machen kann." Siehe auch den Artikel von Konrad Ullrich
"Die rechtswidrige deutsche Jodprophylaxe". Unter folgender Adresse können Betroffene sich Rat in Sachen Medizinrecht holen:
Stiftung Gesundheit Medizinrechtsberatungsnetz, kostenfreier Service bundesweit Hindenburgufer 87 24105 Kiel eMail: sg@arztmail.de www.stiftung-gesundheit.de Ernährungsrundbrief des Arbeitskreises für Ernährungsforschung
Im aktuellen "Ernährungsrundbrief", 2. Quartal 2004 (Johanni), des Arbeitskreises für Ernährungsforschung e.V., Bad Vilbel, läßt eine neue Warnung vor Jodzusätzen aufhorchen.
Ausgerechnet die "Schilddrüsen-Liga Deutschland e.V.Bonn", die der Jodierung bisher nicht ablehnend gegenübergestanden hat, verlautet (a.a.O., S. 45): "Leichtfertiger Umgang mit Hormon und Jod.
Jeder zweite Deutsche ist von einer Schilddrüsenkrankheit betroffen. Zum größten Teil sind dies Schilddrüsenvergrößerungen - auch Kropf genannt - und Schilddrüsenentzündungen (Morbus Basedow
und Autoimmunthyreoiditis Hashimoto). Bei Schilddrüsenvergrößerungen muß es sich nicht immer um den Jodmangelkropf handeln!
Auch bei einer Hashimoto-Erkrankung (ca. 10 Mill. Deutsche) kämpft die Schilddrüse verzweifelt um ihre Funktionsfähigkeit um dem Körper die nötige Menge an Schilddrüsenhormon zur Verfügung zu stellen.
Deshalb kann sie sich auch zeitweise vergrößern, wenn sie dann durch die schilddrüsengewebezerstörenden Antikörper besiedelt wurde.
Bei einer Schilddrüsenvergrößerung sollte man Betroffenen nicht einfach Thyroxin und/oder Jod verordnen, wenn die Stoffwechselaktivität noch in Ordnung ist. Zusätzliche Gaben von Jod sind natürlich
bei beiden Autoimmunerkrankungen nicht" (fett gedruckt!) "angezeigt". Schilddrüsen-Liga Deutschland e.V. Bonn". Trinkwasser
Die Europäische Union will ALLE kommunalen Trinkwasserversorgungen privatisieren! Von den Bürgern fast unbemerkt wird derzeit in Brüssel durch die EU-Kommission mit Hilfe der großen Stromkonzerne
und anderer Weltkonzerne (z.B. Suez, Veolia, Eon, RWE u.a.) die Privatisierung der öffentlichen Wasserversorgung für ganz Europa stark vorangetrieben. Das lässt, wie in England und Wales bereits
geschehen, für die Bürger Schlimmes befürchten. Denn dort sind die Wasserpreise nach der Privatisie- rung stark angestiegen, die Aktionäre haben riesige Gewinne abgeschöpft, die Anlagen wurden herunter
gewirtschaftet und die Wasserqualität hat sich verschlechtert. Der Gewässerschutz ist auf der Strecke geblieben. Es geht nicht mehr ums Wasser. Es geht nur noch um möglichst hohe Gewinne.
Künftig soll auch ein privater Konzern (z.B. EnBW, RWE oder CocaCola) die Wasserversorgung einer Stadt, einer Gemeinde, eines Zweckverbands oder einer ganzen Region betreiben können. Durch sog.
Gebietskonzessionen wäre dann die Wasserversorgung für lange Zeit (20 bis 25 Jahre) unwiderruflich aus der Hand gegeben.
Farben und Papier
Wie sich herausgestellt hat, werden zunehmend jodhaltige Farbstoffe bei Druckerzeugnissen (Zeitschriften, Magazine, Prospekte) vor allem bei Hochglanzerzeugnissen, oder auch Textilien, Wäsche
und Teppichen verwendet. Auch zum Bleichen von weissem Papier wird Jod verwendet. Folgende Farbe hat Jod:
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