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Petition im Deutschen Bundestag
Eine Anfrage bei Frau Dr. Herta Däubler-Gmelin in ihrer Eigenschaft als Vorsitzende des Bundestagsaus- schusses für Verbraucherschutz,
Ernährung und Landwirtschaft bzgl. der Tierfutterhochjodierung hat dazu geführt, dass am 29.1.03 beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages die Berichter- stattung durch die Abgeodnete Ursula Sowa, die
für die grüne Fraktion im Petitionsausschuss tätig ist, beantragt wurde.
Nach lediglich 6 Monaten hat das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirt- schaft (BMVEL) es endlich geschafft, eine Stellungnahme zu der von mir eingebrachten Petition abzugeben, die in ihrer Ignoranz der vorgebrachten Argumente und Fakten früheren Äußerungen vom BMVEL und Abgeordneten auf verblüffende Weise ähnelt, ja diesen teilweise bis auf’s Wort gleicht.
Im Kern besagt diese, dass das Tierfutter in Deutschland angeblich nur in dem Maße jodiert wird, wie es dem Bedarf der Tiere entspräche (was nicht stimmt, da die Tiere 10-100 mal soviel Jod erhalten, wie sie von
Natur aus bräuchten), dass diese Maßnahme aber andereseits unverzichtbar sei, um zusammen mit der durchgehenden Verwendung von Jodsalz sicherzustellen, dass jeder Mensch in Deutschland mindestens 150-200 µg Jod/Tag
aufnimmt. Es lägen keine Erkenntnisse über Erkrankungen, die durch den “bestimmungsgemäßen Einsatz jodierter Futtermittelzusatzstoffe” entstünden vor. Dies bedeutet eine völlige Ignorierung der
vorliegenden Fakten und kann nur noch als absurd bezeichnet werden.
Eine abschließende Stellungnahme ist am 14.3.2005 erfolgt. Die wesentlichen Passagen möchte ich hier wiedergeben:
“Der Petitionsausschuss kommt unter Berücksichtigung der Ausführungen des BMVEL (Bundesminis- teriums für Verbraucherschutz, Ernährung
und Landwirtschaft) zu dem Ergebnis, dass ein gesundheit- liches Risiko durch eine zu hohe Jodversorgung über die Nahrung nicht besteht. Die im Rahmen der Tierfütterung zugesetzten jodhaltigen
Futtermittelzusatzstoffe müssen EU-rechtlich zugelassen sein. Nach den Zulassungsbedingungen kann die gemeintschaftliche Zulassung eines Zusatzstoffes erfolgen, wenn dieser keine Beeinträchtigung der menschlichen
oder tierischen Gesundheit oder Belastung der Umwelt zur Folge hat und für den Verbraucher keine Nachteile durch Veränderung der Beschaffenheit der tierischen Erzeugnisse mit sich bringt. ... Weiterhin sind
Höchstmengen für den Zusatz von Jodat bei den Futtermittelzusatzstoffen festgesetzt. Soweit der Petent Zwangsjodierung rügt, so ist darauf hinzuweisen, dass die Jodsalzprophylaxe auf dem Prinzip der
Freiwilligkeit beruht. Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass die Verwendung von Jodsalz bei Lebensmitteln in Fertigpackungen im Zutatenverzeichnis angegeben werden muss. Bei loser Ware muss die Verwendung
von Jodsalz zurzeit noch beim Verkaufspersonal erfragt werden. ... Bereits in der letzten Wahlperiode hat der Petitionsausschuss beschlossen, ein Petitionsverfahren abzuschließen, in dem mehrere Petenten die
Verwendung von jodiertem Speisesalz kritisierten und gesundheitliche Auswirkungen für Schilddrüsenkranke befüchteten, da er nach der Prüfung zu dem Ergebnis gekomme ist, dass nach dem derzeitigen Stand der
Wissenschaft kein Anlass für eine derartige Besorgnis besteht.”
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